Zur Sittenwidrigkeit des Stehenlassens von Entgelt über längere Zeiträume : OGH 8 Ob S 102/98p v.12.11.1998, 8 Ob S 183/98i v.22.12.1998, 8 Ob S 32/99k v.8.7.1999, 8 Ob S 48/99p v.8.7.1999, 8 Ob S 306/98b v.7.6.1999, 8 Ob S 295/99k v.7.6.1999 / Wie viel Raum für Sittenwidrigkeitserwägungen besteht im Anwendungsbereich des § 3a Abs.1 IESG?

In einigen jüngeren Entscheidungen hat der OGH eine Begründungslinie zum Sicherheitsbereich des IESG entwickelt, die - insbesondere aus der Sicht des materiellen Arbeitsrechts bzw. des Arbeitsvertragsrechts - in eine bedenkliche Richtung weist.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeits- und Sozialrechtskartei (4 (2000) Nr.4 S.118-127)
VerfasserIn: Ristic, Karin
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.04.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Entgeltsicherung
347.736 Insolvenz
331.116 Arbeitsvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:In einigen jüngeren Entscheidungen hat der OGH eine Begründungslinie zum Sicherheitsbereich des IESG entwickelt, die - insbesondere aus der Sicht des materiellen Arbeitsrechts bzw. des Arbeitsvertragsrechts - in eine bedenkliche Richtung weist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog