§ 3a IESG: Sicherungsgrenzen und Sittenwidrigkeitskorrektiv
Um Missbräuche zu Lasten des IAG-Fonds einzudämmen, hat der Gesetzgeber in § 3a Abs.1 IESG Grenzen gezogen, in deren Rahmen der Arbeitnehmer vor Insolvenzeröffnung laufendes Entgelt "stehen lassen" kann, ohne die Insolvenzentgeltsicherung zu verlieren. In zwei jüngeren Entscheidungen gab d...
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Veröffentlicht in: | Österr. Recht der Wirtschaft (18 (2000) Nr.3 S.161-165)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.03.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Entgeltsicherung
347.736 Insolvenz 331.13 Austritt: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Um Missbräuche zu Lasten des IAG-Fonds einzudämmen, hat der Gesetzgeber in § 3a Abs.1 IESG Grenzen gezogen, in deren Rahmen der Arbeitnehmer vor Insolvenzeröffnung laufendes Entgelt "stehen lassen" kann, ohne die Insolvenzentgeltsicherung zu verlieren. In zwei jüngeren Entscheidungen gab der OGH nunmehr klar zu verstehen, dass er sich trotz dieser restriktiveren Gesetzeslage auch in Zukunft die Prüfung vorbehält, ob im Einzelfall eine sittenwidrige Risikoverlagerung gem. § 1295 Abs.2 (§ 879) ABGB zu Lasten des Fonds vorliegt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |