§ 3a IESG: Sicherungsgrenzen und Sittenwidrigkeitskorrektiv

Um Missbräuche zu Lasten des IAG-Fonds einzudämmen, hat der Gesetzgeber in § 3a Abs.1 IESG Grenzen gezogen, in deren Rahmen der Arbeitnehmer vor Insolvenzeröffnung laufendes Entgelt "stehen lassen" kann, ohne die Insolvenzentgeltsicherung zu verlieren. In zwei jüngeren Entscheidungen gab d...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr. Recht der Wirtschaft (18 (2000) Nr.3 S.161-165)
VerfasserIn: Anzenberger, Werner
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.03.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Entgeltsicherung
347.736 Insolvenz
331.13 Austritt: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Um Missbräuche zu Lasten des IAG-Fonds einzudämmen, hat der Gesetzgeber in § 3a Abs.1 IESG Grenzen gezogen, in deren Rahmen der Arbeitnehmer vor Insolvenzeröffnung laufendes Entgelt "stehen lassen" kann, ohne die Insolvenzentgeltsicherung zu verlieren. In zwei jüngeren Entscheidungen gab der OGH nunmehr klar zu verstehen, dass er sich trotz dieser restriktiveren Gesetzeslage auch in Zukunft die Prüfung vorbehält, ob im Einzelfall eine sittenwidrige Risikoverlagerung gem. § 1295 Abs.2 (§ 879) ABGB zu Lasten des Fonds vorliegt.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog