Kündigungsanfechtung bei Vorliegen eines Entlassungsgrundes : OGH 9 ObA 294/98w v.20.1.1999

Das blosse Vorliegen eines Entlassungsgrundes führt nicht automatisch zum Ausschluss der Kündigungsanfechtung. Dies folgt aus § 105 Abs.5 IVm § 106 Abs.2 ArbVG, nach dem zwar die Entlassungsanfechtung grundsätzlich nicht durchdringt, wenn der betreffende Arbeitnehmer einen Entlassungsgrund gesetzt h...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (50 (2000) Nr.264)
VerfasserIn: Trost, Barbara
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.04.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
331.15 Arbeitsverfassung
331.13 Entlassung: Arbeit
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das blosse Vorliegen eines Entlassungsgrundes führt nicht automatisch zum Ausschluss der Kündigungsanfechtung. Dies folgt aus § 105 Abs.5 IVm § 106 Abs.2 ArbVG, nach dem zwar die Entlassungsanfechtung grundsätzlich nicht durchdringt, wenn der betreffende Arbeitnehmer einen Entlassungsgrund gesetzt hat, aber eine Entlassungsanfechtung dennoch erfolgreich sein kann, wenn trotz Vorliegens eines Entlassungsgrundes der Anfechtungskläger glaubhaft macht, dass ein anderes verpöntes Motiv für den Entlassungsausspruch ausschlaggebend war.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog