Sozialkosten für entsandte Zeitarbeitnehmer : EuGH C-202/97 v.10.2.2000
Solange eine E-101-Bescheinigung (Entsendebescheinigung) nicht zurückgezogen oder für ungültig erklärt wird, hat der zuständige Träger des Mitgliedstaats, in den die Arbeitnehmer entsandt sind, dem Umstand Rechnung zu tragen, dass diese Arbeitnehmer bereits dem Recht der sozialen Sicherheit des Staa...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | European Law Reporter ((2000) Nr.3 S.102-106)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Luxemburg, 01.03.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Leiharbeit
658.3-057.62 Auslandsaufenthalt: Personal 368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Solange eine E-101-Bescheinigung (Entsendebescheinigung) nicht zurückgezogen oder für ungültig erklärt wird, hat der zuständige Träger des Mitgliedstaats, in den die Arbeitnehmer entsandt sind, dem Umstand Rechnung zu tragen, dass diese Arbeitnehmer bereits dem Recht der sozialen Sicherheit des Staates unterliegen, in dem das Unternehmen, das sie beschäftigt, seine Betriebsstätte hat. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |