Neuverpachtung eines Gasthauses - Betriebsübergang : OGH 9 Ob A 192/99x v.1.9.1999
Der "Veräusserer" - und der "Erwerber"-Begriff sind - anders als nach § 1409 ABGB - weit zu ziehen. Diese müssen nicht Eigentümer des Betriebes, sondern bloss rechtlich gesicherte oder tatsächliche Inhaber mit Leitungsmacht (gewesen) sein. Dies ist auch der Fall, wenn ein Fruchtn...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr. Recht der Wirtschaft (18 (2000) Nr.3 S.168-169)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.03.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 65.016 Unternehmerwechsel
331 Arbeitgeber 331.116 Betrieb: Arbeitsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der "Veräusserer" - und der "Erwerber"-Begriff sind - anders als nach § 1409 ABGB - weit zu ziehen. Diese müssen nicht Eigentümer des Betriebes, sondern bloss rechtlich gesicherte oder tatsächliche Inhaber mit Leitungsmacht (gewesen) sein. Dies ist auch der Fall, wenn ein Fruchtniesser den Betrieb wieder an den Eigentümer zurückstellt oder der Betrieb von einem Pächter auf den anderen übergeht. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |