Neuverpachtung eines Gasthauses - Betriebsübergang : OGH 9 Ob A 192/99x v.1.9.1999

Der "Veräusserer" - und der "Erwerber"-Begriff sind - anders als nach § 1409 ABGB - weit zu ziehen. Diese müssen nicht Eigentümer des Betriebes, sondern bloss rechtlich gesicherte oder tatsächliche Inhaber mit Leitungsmacht (gewesen) sein. Dies ist auch der Fall, wenn ein Fruchtn...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr. Recht der Wirtschaft (18 (2000) Nr.3 S.168-169)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.03.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.016 Unternehmerwechsel
331 Arbeitgeber
331.116 Betrieb: Arbeitsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der "Veräusserer" - und der "Erwerber"-Begriff sind - anders als nach § 1409 ABGB - weit zu ziehen. Diese müssen nicht Eigentümer des Betriebes, sondern bloss rechtlich gesicherte oder tatsächliche Inhaber mit Leitungsmacht (gewesen) sein. Dies ist auch der Fall, wenn ein Fruchtniesser den Betrieb wieder an den Eigentümer zurückstellt oder der Betrieb von einem Pächter auf den anderen übergeht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog