13.Monatsgehalt muss gezahlt werden : BAG 10 AZR 745/98
Wenn es im Tarifvertrag keine Öffnungs- oder Härteklausel gebe, sei es Sache der Tarifvertragsparteien, in solchen Situationen einzugreifen und zu einer Lösung zu kommen, erklärte der 10.Senat / Damit sprachen die Richter Mitarbeitern eines Bauunternehmens ein tarifliches 13.Monatsgehalt zu.
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Veröffentlicht in: | Frankfurter Rundschau |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 16.03.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.225 Sonderzahlung
331.116 Kollektivvertrag 65.012 Wirtschaftslage, betriebliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wenn es im Tarifvertrag keine Öffnungs- oder Härteklausel gebe, sei es Sache der Tarifvertragsparteien, in solchen Situationen einzugreifen und zu einer Lösung zu kommen, erklärte der 10.Senat / Damit sprachen die Richter Mitarbeitern eines Bauunternehmens ein tarifliches 13.Monatsgehalt zu. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |