13.Monatsgehalt muss gezahlt werden : BAG 10 AZR 745/98

Wenn es im Tarifvertrag keine Öffnungs- oder Härteklausel gebe, sei es Sache der Tarifvertragsparteien, in solchen Situationen einzugreifen und zu einer Lösung zu kommen, erklärte der 10.Senat / Damit sprachen die Richter Mitarbeitern eines Bauunternehmens ein tarifliches 13.Monatsgehalt zu.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Rundschau
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 16.03.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.225 Sonderzahlung
331.116 Kollektivvertrag
65.012 Wirtschaftslage, betriebliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wenn es im Tarifvertrag keine Öffnungs- oder Härteklausel gebe, sei es Sache der Tarifvertragsparteien, in solchen Situationen einzugreifen und zu einer Lösung zu kommen, erklärte der 10.Senat / Damit sprachen die Richter Mitarbeitern eines Bauunternehmens ein tarifliches 13.Monatsgehalt zu.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog