Kündigung in Urlaubszeiten : OGH 8 Ob A 256/99a v.21.10.1999

Nach § 63 Abs.1 Betriebsrats-Geschäftsordnung (BR-GO) sind für die Berechnung der Frist von 5 Arbeitstagen, innerhalb deren der BR zu einer beabsichtigten Kündigung Stellung nehmen kann, nur solche Tage heranzuziehen, an denen aufgrund der betrieblichen Arbeitszeiteinteilung die Mehrzahl der Arbeitn...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.03.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.817 Urlaub
331.135 Kündigungsschutz
331.152 Betriebsrat
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. A-960629 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage