Abgespecktes Folgerecht der EU für Künstler : Aufgeschobene Beteiligung der Erben
Die Briten erreichten, dass diese Erbenbegünstigung erst 10 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie für alle rechtswirksam wird. Zu dieser Karenzzeit sind noch die fünf Jahre dazuzurechnen, die den Mitgliedstaaten für die Umsetzung der Vorschrift ins nationale Recht eingeräumt werden.
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Veröffentlicht in: | Neue Zürcher Zeitung |
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Ort / Verlag / Datum: | Schweiz, 17.03.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.78 Urheberrecht
323.329 Künstler 7 Kunst 336.28 Gebühr |
Region: | EU
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