Abgespecktes Folgerecht der EU für Künstler : Aufgeschobene Beteiligung der Erben

Die Briten erreichten, dass diese Erbenbegünstigung erst 10 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie für alle rechtswirksam wird. Zu dieser Karenzzeit sind noch die fünf Jahre dazuzurechnen, die den Mitgliedstaaten für die Umsetzung der Vorschrift ins nationale Recht eingeräumt werden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung
Ort / Verlag / Datum:Schweiz, 17.03.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.78 Urheberrecht
323.329 Künstler
7 Kunst
336.28 Gebühr
Region:EU
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