Abwehrmassnahmen gegen Hostile Takeovers
Voraussetzung für einen takeover ist eine Publikumsgesellschaft mit Streubesitz ohne Mehrheitsaktionär. Derartige Eigentumsverhältnisse gab es bis vor kurzem in Österreich kaum. Angesichts der wachsenden Anzahl börsenotierter österreichischer Unternehmen und der Tatsache, dass einige davon bereits z...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex (11 (2000) Nr.2)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.02.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 658.114.4 Aktiengesellschaft
658.114 Unternehmenseigentum 336.763 Aktie 347.725 Aktienrecht |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Voraussetzung für einen takeover ist eine Publikumsgesellschaft mit Streubesitz ohne Mehrheitsaktionär. Derartige Eigentumsverhältnisse gab es bis vor kurzem in Österreich kaum. Angesichts der wachsenden Anzahl börsenotierter österreichischer Unternehmen und der Tatsache, dass einige davon bereits zu targets feindlicher Übernahmeversuche wurden, soll dieser Beitrag eine Darstellung der nach österreichischem Recht zulässigen Abwehrmassnahmen bieten. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |