Abwehrmassnahmen gegen Hostile Takeovers

Voraussetzung für einen takeover ist eine Publikumsgesellschaft mit Streubesitz ohne Mehrheitsaktionär. Derartige Eigentumsverhältnisse gab es bis vor kurzem in Österreich kaum. Angesichts der wachsenden Anzahl börsenotierter österreichischer Unternehmen und der Tatsache, dass einige davon bereits z...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (11 (2000) Nr.2)
VerfasserIn: Hlawati, Edith
Birkner, Albert
Graf, Wolfgang
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.02.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.114.4 Aktiengesellschaft
658.114 Unternehmenseigentum
336.763 Aktie
347.725 Aktienrecht
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Voraussetzung für einen takeover ist eine Publikumsgesellschaft mit Streubesitz ohne Mehrheitsaktionär. Derartige Eigentumsverhältnisse gab es bis vor kurzem in Österreich kaum. Angesichts der wachsenden Anzahl börsenotierter österreichischer Unternehmen und der Tatsache, dass einige davon bereits zu targets feindlicher Übernahmeversuche wurden, soll dieser Beitrag eine Darstellung der nach österreichischem Recht zulässigen Abwehrmassnahmen bieten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog