Kündigungsschutz der Betriebsratsersatzmitglieder : OLG Wien 9 Ra 238/99g v.17.9.1999 bestätigt durch OGH 9 Ob A 3/00g v.16.2.2000

Ist die Regelung des § 120 Abs.4 Z.1 ArbVG dahin zu interpretieren, dass dann, wenn bei einer längeren Vertretungstätigkeit diese nicht unmittelbar bekannt gegeben wurde, die Verständigung jedenfalls ab dem Zeitpunkt, ab dem sie erfolgte, als wirksam anzusehen und ausgehend von diesem Zeitpunkt dann...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.03.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.152 Betriebsrat
331.135 Kündigungsschutz
65.012.45 Unternehmensinformation
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ist die Regelung des § 120 Abs.4 Z.1 ArbVG dahin zu interpretieren, dass dann, wenn bei einer längeren Vertretungstätigkeit diese nicht unmittelbar bekannt gegeben wurde, die Verständigung jedenfalls ab dem Zeitpunkt, ab dem sie erfolgte, als wirksam anzusehen und ausgehend von diesem Zeitpunkt dann zu beurteilen ist, ob die Vertretungstätigkeit insgesamt 14 Tage dauerte. Andernfalls wäre auch bei einer jahrelangen Vertretungstätigkeit dann, wenn zu Beginn die Verständigung nicht erfolgte, kein nachwirkender Kündigungsschutz iSd § 120 Abs.4 Z.1 ArbVG gegeben.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog