Kündigungsschutz der Betriebsratsersatzmitglieder : OLG Wien 9 Ra 238/99g v.17.9.1999 bestätigt durch OGH 9 Ob A 3/00g v.16.2.2000
Ist die Regelung des § 120 Abs.4 Z.1 ArbVG dahin zu interpretieren, dass dann, wenn bei einer längeren Vertretungstätigkeit diese nicht unmittelbar bekannt gegeben wurde, die Verständigung jedenfalls ab dem Zeitpunkt, ab dem sie erfolgte, als wirksam anzusehen und ausgehend von diesem Zeitpunkt dann...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 10.03.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.152 Betriebsrat
331.135 Kündigungsschutz 65.012.45 Unternehmensinformation 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ist die Regelung des § 120 Abs.4 Z.1 ArbVG dahin zu interpretieren, dass dann, wenn bei einer längeren Vertretungstätigkeit diese nicht unmittelbar bekannt gegeben wurde, die Verständigung jedenfalls ab dem Zeitpunkt, ab dem sie erfolgte, als wirksam anzusehen und ausgehend von diesem Zeitpunkt dann zu beurteilen ist, ob die Vertretungstätigkeit insgesamt 14 Tage dauerte. Andernfalls wäre auch bei einer jahrelangen Vertretungstätigkeit dann, wenn zu Beginn die Verständigung nicht erfolgte, kein nachwirkender Kündigungsschutz iSd § 120 Abs.4 Z.1 ArbVG gegeben. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |