Verfügbarkeit von Arbeitslosen für Teilzeitbeschäftigung : VwGH 97/08/0845 v.20.10.1999

Der gewünschte Arbeitsbeginn kann nicht für eine mangelnde Verfügbarkeit ins Treffen geführt werden. Der vom Arbeitsmarktservice hier zur Rechtfertigung der Einstellung der Notstandshilfe u.a. herangezogene Umstand, dass die Arbeitslose "2 ihrer Kinder am Vormittag zur Niederschriftsaufnahme mi...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.03.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
331.81 Arbeitszeit
372 Kindererziehung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der gewünschte Arbeitsbeginn kann nicht für eine mangelnde Verfügbarkeit ins Treffen geführt werden. Der vom Arbeitsmarktservice hier zur Rechtfertigung der Einstellung der Notstandshilfe u.a. herangezogene Umstand, dass die Arbeitslose "2 ihrer Kinder am Vormittag zur Niederschriftsaufnahme mitgebracht" habe und daher wegen ihrer Betreuungspflichten keine Beschäftigung aufnehmen könne, kann der Annahme sie sei an der Aufnahme einer Beschäftigung gehindert, nicht ohne Verstoss gegen Denkgesetze zugrunde gelegt werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog