WTO: Unmittelbare Anwendbarkeit weiterhin unanwendbar! : Portugal - Rat, EuGH C-149/96 v.23.11.1999

Nur wenn die Gemeinschaft eine bestimmte WTO-Verpflichtung umsetzt oder wenn eine Gemeinschaftshandlung ausdrücklich auf spezielle Bestimmungen der WTO Übereinkünfte verweist, kann der Gerichtshof Gemeinschaftsrecht am Massstab des WTO-Rechts prüfen / Würde der EuGH die Vereinbarkeit der beiden Rech...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:European Law Reporter ((2000) Nr.1 S.46-51)
VerfasserIn: Toggenburg, Gabriel
Ort / Verlag / Datum:Schweiz, 01.01.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:382.5 Importbeschränkung
382 Welthandel
347.98 Gericht: Zuständigkeit
341.241 Vertrag, internationaler
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
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Beschreibung
Zusammenfassung:Nur wenn die Gemeinschaft eine bestimmte WTO-Verpflichtung umsetzt oder wenn eine Gemeinschaftshandlung ausdrücklich auf spezielle Bestimmungen der WTO Übereinkünfte verweist, kann der Gerichtshof Gemeinschaftsrecht am Massstab des WTO-Rechts prüfen / Würde der EuGH die Vereinbarkeit der beiden Rechtskreise prüfen, so würde er den Legislativ- und Exekutivorganen der Gemeinschaft ihren Spielraum nehmen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog