Anspruch aus der Gutschrift bei Überweisung durch elektronische Datenübertragung: Zeitpunkt des Entstehens : BGH XI ZR 98/99 v.23.11.1999 / Rechtzeitigkeit des Widerrufs einer Überweisung

Wird eine Überweisung durch elektronische Datenübertragung ausgeführt entsteht der Anspruch aus der Gutschrift erst in dem Zeitpunkt, in dem - regelmässig aufgrund Nachdisposition - die Empfängerbank durch einen Organisationsakt mit Rechtsbindungswillen die Gutschriftdaten zur vorbehaltlosen Bekannt...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (53 (2000) Nr.8)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 25.02.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.717 Bankgeschäft
384 Telekommunikation
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wird eine Überweisung durch elektronische Datenübertragung ausgeführt entsteht der Anspruch aus der Gutschrift erst in dem Zeitpunkt, in dem - regelmässig aufgrund Nachdisposition - die Empfängerbank durch einen Organisationsakt mit Rechtsbindungswillen die Gutschriftdaten zur vorbehaltlosen Bekanntmachung an den Überweisungsempfänger zur Verfügung stellt; bis zu diesem Zeitpunkt ist die Überweisung widerruflich.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog