Verstoss gegen Formvorschriften bei Gerichtserlag gepfändeter Lohnforderungen : OGH 9 Ob A 105/99b v.1.9.1999
Besteht für einen Arbeitgeber zumindest eine unklare Sach- und Rechtslage (§ 307 Abs.1 EO) und wird diese unklare Lage auch durch eine Bekanntgabe des Gläubigers des Arbeitnehmers, wonach er seine Forderungen auch gerichtlich geltend gemacht habe, nicht beseitigt, zumal der Regelfall der Verwertung...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.02.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.212 Lohnpfändung
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Besteht für einen Arbeitgeber zumindest eine unklare Sach- und Rechtslage (§ 307 Abs.1 EO) und wird diese unklare Lage auch durch eine Bekanntgabe des Gläubigers des Arbeitnehmers, wonach er seine Forderungen auch gerichtlich geltend gemacht habe, nicht beseitigt, zumal der Regelfall der Verwertung einer aussergerichtlichen Pfandbestellung ebenfalls in der Exekution besteht, ist der Arbeitgeber berechtigt, den Lohnanspruch des Arbeitnehmers zu hinterlegen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |