Verhaltenskodex schützt

Am 22.April 1999 haben der Rat der Europäischen Union und die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten eine Entschliessung über den Verhaltenskodex für die Verbesserung der Zusammenarbeit der Behörden der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauch...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Bundesarbeitsblatt ((1999) Nr.12)
VerfasserIn: Geiss, Beate
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.12.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV)
368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag
341.176 Rat der EU
327 Zusammenarbeit, internationale
Region:EU
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Am 22.April 1999 haben der Rat der Europäischen Union und die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten eine Entschliessung über den Verhaltenskodex für die Verbesserung der Zusammenarbeit der Behörden der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauch bei Sozialversicherungsleistungen und -beiträgen und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei grenzüberschreitender Leiharbeit angenommen (ABl. EG C 125/1).
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog