Branchenunüblichkeit von Überstundenentgelt : OGH 9 Ob A 182/99a v.15.12.1999

Der Ansicht, es wäre (hier: im Autohandel) "branchenüblich", geleistete Überstunden nicht zu entlohnen, fehlt es schon gemäss § 10 AZG an rechtlicher Relevanz / Für die weiter Überlegung das Recht eines Arbeitnehmers auf Überstundenvergütung wäre dann abdingbar, wenn die Entlohnung des Arb...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.02.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunde
331.23 Lohnform
331.116 Kollektivvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Ansicht, es wäre (hier: im Autohandel) "branchenüblich", geleistete Überstunden nicht zu entlohnen, fehlt es schon gemäss § 10 AZG an rechtlicher Relevanz / Für die weiter Überlegung das Recht eines Arbeitnehmers auf Überstundenvergütung wäre dann abdingbar, wenn die Entlohnung des Arbeitnehmers eine höhere Provisionskomponente enthalte, so dass die Überstundenarbeit "überwiegend" im Interesse des Arbeitnehmers" erbracht werde, gibt es keine rechtliche Grundlage.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog