Branchenunüblichkeit von Überstundenentgelt : OGH 9 Ob A 182/99a v.15.12.1999
Der Ansicht, es wäre (hier: im Autohandel) "branchenüblich", geleistete Überstunden nicht zu entlohnen, fehlt es schon gemäss § 10 AZG an rechtlicher Relevanz / Für die weiter Überlegung das Recht eines Arbeitnehmers auf Überstundenvergütung wäre dann abdingbar, wenn die Entlohnung des Arb...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 18.02.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.814 Überstunde
331.23 Lohnform 331.116 Kollektivvertrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Ansicht, es wäre (hier: im Autohandel) "branchenüblich", geleistete Überstunden nicht zu entlohnen, fehlt es schon gemäss § 10 AZG an rechtlicher Relevanz / Für die weiter Überlegung das Recht eines Arbeitnehmers auf Überstundenvergütung wäre dann abdingbar, wenn die Entlohnung des Arbeitnehmers eine höhere Provisionskomponente enthalte, so dass die Überstundenarbeit "überwiegend" im Interesse des Arbeitnehmers" erbracht werde, gibt es keine rechtliche Grundlage. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |