Durchschnittswert für Überstundenentlohnung : OGH 9 Ob A 218/99w v.15.12.1999

§ 10 AZG, KV-Apotheken / Stellt eine Kollektivvertragsbestimmung (hier: Art.VI des gegenständlichen KV) entgegen § 10 Abs.3 AZG für die Berechnung des Überstundenentgelts nicht auf den Normallohn, sondern auf einen Durchschnittswert ab und führt dies auch unter Berücksichtigung der mit 1.1.1999 erfo...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.02.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunde
331.2 Gehalt
331.116 Kollektivvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:§ 10 AZG, KV-Apotheken / Stellt eine Kollektivvertragsbestimmung (hier: Art.VI des gegenständlichen KV) entgegen § 10 Abs.3 AZG für die Berechnung des Überstundenentgelts nicht auf den Normallohn, sondern auf einen Durchschnittswert ab und führt dies auch unter Berücksichtigung der mit 1.1.1999 erfolgten Änderung der Gehaltstabelle für einen keineswegs zu vernachlässigenden Teil der in Betracht kommenden Arbeitnehmer zu einer Unterschreitung des gesetzlichen Mindeststandards, steht der KV insoweit mit zwingendem Gesetzesrecht im Widerspruch, ist daher nicht rechtsgültig und somit wirkungslos.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog