Durchschnittswert für Überstundenentlohnung : OGH 9 Ob A 218/99w v.15.12.1999
§ 10 AZG, KV-Apotheken / Stellt eine Kollektivvertragsbestimmung (hier: Art.VI des gegenständlichen KV) entgegen § 10 Abs.3 AZG für die Berechnung des Überstundenentgelts nicht auf den Normallohn, sondern auf einen Durchschnittswert ab und führt dies auch unter Berücksichtigung der mit 1.1.1999 erfo...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 18.02.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.814 Überstunde
331.2 Gehalt 331.116 Kollektivvertrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | § 10 AZG, KV-Apotheken / Stellt eine Kollektivvertragsbestimmung (hier: Art.VI des gegenständlichen KV) entgegen § 10 Abs.3 AZG für die Berechnung des Überstundenentgelts nicht auf den Normallohn, sondern auf einen Durchschnittswert ab und führt dies auch unter Berücksichtigung der mit 1.1.1999 erfolgten Änderung der Gehaltstabelle für einen keineswegs zu vernachlässigenden Teil der in Betracht kommenden Arbeitnehmer zu einer Unterschreitung des gesetzlichen Mindeststandards, steht der KV insoweit mit zwingendem Gesetzesrecht im Widerspruch, ist daher nicht rechtsgültig und somit wirkungslos. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |