Zur Bedeutung der Frist gem. § 1162d ABGB : OGH 9 ObA 308/09d v.17.3.1999
Sieht ein KollV pauschal die aussergerichtliche schriftliche oder mündliche Geltendmachung von Ansprüchen binnen drei Monaten vor, so ist mangels besonderer Anhaltspunkte im Text nicht von einer Absicht auszugehen, eine dem Arbeitnehmer weniger beschwerliche Möglichkeit der aussergerichtlichen Gelte...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (50 (2000) Nr.263)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.02.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.135 Kündigungsschutz
347.439 Verjährung 331.116 Kollektivvertrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Sieht ein KollV pauschal die aussergerichtliche schriftliche oder mündliche Geltendmachung von Ansprüchen binnen drei Monaten vor, so ist mangels besonderer Anhaltspunkte im Text nicht von einer Absicht auszugehen, eine dem Arbeitnehmer weniger beschwerliche Möglichkeit der aussergerichtlichen Geltendmachung mit der Wirkung einer Wahrung der dreijährigen Verjährungsfrist neben die der gerichtlichen Geltendmachung binnen sechs Monaten treten zu lassen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |