Zur Bedeutung der Frist gem. § 1162d ABGB : OGH 9 ObA 308/09d v.17.3.1999

Sieht ein KollV pauschal die aussergerichtliche schriftliche oder mündliche Geltendmachung von Ansprüchen binnen drei Monaten vor, so ist mangels besonderer Anhaltspunkte im Text nicht von einer Absicht auszugehen, eine dem Arbeitnehmer weniger beschwerliche Möglichkeit der aussergerichtlichen Gelte...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (50 (2000) Nr.263)
VerfasserIn: Holzner, Christian
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.02.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
347.439 Verjährung
331.116 Kollektivvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Sieht ein KollV pauschal die aussergerichtliche schriftliche oder mündliche Geltendmachung von Ansprüchen binnen drei Monaten vor, so ist mangels besonderer Anhaltspunkte im Text nicht von einer Absicht auszugehen, eine dem Arbeitnehmer weniger beschwerliche Möglichkeit der aussergerichtlichen Geltendmachung mit der Wirkung einer Wahrung der dreijährigen Verjährungsfrist neben die der gerichtlichen Geltendmachung binnen sechs Monaten treten zu lassen.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog