Sportwetten und Dienstleistungsfreiheit : EuGH C-67/98 v.21.10.1999

Die italienische Regulierung im Bereich der Sportwetten verstösst dann nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit, wenn sie in verhältnismässiger Weise durch Ziele der Sozialpolitik, nämlich die Beschränkung der schädlichen Wirkung des Wettens, gerechtfertigt ist. Der EuGH weist ausdrücklich darauf hin...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:European Law Reporter ((1999) Nr.12 S.493-495)
VerfasserIn: Buschle, Dirk
Ort / Verlag / Datum:Schweiz, 01.12.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:794.9 Glücksspiel
796 Sport
304 Sozialpolitik
338.86 Monopol, öffentliches
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
Italien
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die italienische Regulierung im Bereich der Sportwetten verstösst dann nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit, wenn sie in verhältnismässiger Weise durch Ziele der Sozialpolitik, nämlich die Beschränkung der schädlichen Wirkung des Wettens, gerechtfertigt ist. Der EuGH weist ausdrücklich darauf hin, dass rein fiskalische Interessen eines Staates zur Rechtfertigung nicht ausreichen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog