Fahrtzeiten zwischen Dienstorten als Arbeitszeit : OLG Wien 10 Ra 142/99x v.28.6.1999

Die zwischen den einzelnen Standorten eines Arbeitgebers zurückgelegten Fahrtzeiten zählen zur Arbeitszeit. In diesem Zusammenhang hat der OGH (OGH 9 Ob A 281/89 v.8.11.1989) ausgeführt, dass bei Fehlen einer entsprechenden einzel- oder kollektivvertraglichen Regelung ungeachtet der gegenüber der ei...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.02.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.82F Dienstreise
331.81 Arbeitszeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die zwischen den einzelnen Standorten eines Arbeitgebers zurückgelegten Fahrtzeiten zählen zur Arbeitszeit. In diesem Zusammenhang hat der OGH (OGH 9 Ob A 281/89 v.8.11.1989) ausgeführt, dass bei Fehlen einer entsprechenden einzel- oder kollektivvertraglichen Regelung ungeachtet der gegenüber der eigentlichen Arbeitsleistung regelmässig geringeren Inanspruchnahme des Arbeitnehmers Reisezeiten als Arbeitszeit zu entlohnen seien.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog