Anfechtbarkeit der Kündigung befristeter Dienstverhältnisse : ASG Wien Cga 122/99z v.23.9.1999, rk

Die Frist von 6 Monaten für die Anfechtbarkeit einer Kündigung wegen Sozialwidrigkeit muss im Zeitpunkt des Zugehens der Kündigung verstrichen sein / Berücksichtigt man dass dann, wenn der Arbeitgeber vor Ablauf der Befristung kündigt, aus dem Titel des Schadenersatzes auf das restliche, für die Dau...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.02.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsvertrag, befristeter
331.13 Kündigung: Arbeit
331.135 Kündigungsfrist
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.116 Arbeitsvertrag, befristeter Dokument Nr. A-959390 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage