Anfechtbarkeit der Kündigung befristeter Dienstverhältnisse : ASG Wien Cga 122/99z v.23.9.1999, rk

Die Frist von 6 Monaten für die Anfechtbarkeit einer Kündigung wegen Sozialwidrigkeit muss im Zeitpunkt des Zugehens der Kündigung verstrichen sein / Berücksichtigt man dass dann, wenn der Arbeitgeber vor Ablauf der Befristung kündigt, aus dem Titel des Schadenersatzes auf das restliche, für die Dau...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.02.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsvertrag, befristeter
331.13 Kündigung: Arbeit
331.135 Kündigungsfrist
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Frist von 6 Monaten für die Anfechtbarkeit einer Kündigung wegen Sozialwidrigkeit muss im Zeitpunkt des Zugehens der Kündigung verstrichen sein / Berücksichtigt man dass dann, wenn der Arbeitgeber vor Ablauf der Befristung kündigt, aus dem Titel des Schadenersatzes auf das restliche, für die Dauer der Befristung zustehende Entgelt geklagt werden kann, wäre der Arbeitnehmer schon deshalb nicht sozialbeeinträchtigt, weil er diese Ansprüche geltend machen kann.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog