Anfechtbarkeit der Kündigung befristeter Dienstverhältnisse : ASG Wien Cga 122/99z v.23.9.1999, rk
Die Frist von 6 Monaten für die Anfechtbarkeit einer Kündigung wegen Sozialwidrigkeit muss im Zeitpunkt des Zugehens der Kündigung verstrichen sein / Berücksichtigt man dass dann, wenn der Arbeitgeber vor Ablauf der Befristung kündigt, aus dem Titel des Schadenersatzes auf das restliche, für die Dau...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 15.02.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsvertrag, befristeter
331.13 Kündigung: Arbeit 331.135 Kündigungsfrist 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Frist von 6 Monaten für die Anfechtbarkeit einer Kündigung wegen Sozialwidrigkeit muss im Zeitpunkt des Zugehens der Kündigung verstrichen sein / Berücksichtigt man dass dann, wenn der Arbeitgeber vor Ablauf der Befristung kündigt, aus dem Titel des Schadenersatzes auf das restliche, für die Dauer der Befristung zustehende Entgelt geklagt werden kann, wäre der Arbeitnehmer schon deshalb nicht sozialbeeinträchtigt, weil er diese Ansprüche geltend machen kann. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |