Entlohnung bei Nichteinhalten der Ruhepausen : OLG Wien 9 Ra 173/99y v.17.9.1999, Revision unzulässig

Der Anspruch des Arbeitnehmers gemäss § 13 Z.2 des Mantelvertrages für Arbeiter des KV für das graphische Gewerbe Österreichs auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe einer Normalarbeitsstunde, wenn auf Anordnung des Arbeitgebers die Ruhepause um mehr als eine halbe Stunde verschoben wird, muss auch...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.02.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.811 Arbeitspause
331.14 Arbeitsordnung
331.2 Lohn
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Anspruch des Arbeitnehmers gemäss § 13 Z.2 des Mantelvertrages für Arbeiter des KV für das graphische Gewerbe Österreichs auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe einer Normalarbeitsstunde, wenn auf Anordnung des Arbeitgebers die Ruhepause um mehr als eine halbe Stunde verschoben wird, muss auch dann bejaht werden, wenn der Arbeitsablauf eine Ruhepause - wie im vorliegenden Fall - nicht zulässt, weil dies der Anordnung des Arbeitgebers gleichzuhalten ist.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog