Geringfügigkeit von selbständigen Einkünften bei Arbeitslosigkeit : VwGH 97/08/0522 v.20.10.1999

Das Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit ist durch die Anzahl der Monate zu teilen, während deren die selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde. Hat ein Selbständiger z.B. im Zeitraum vom 14.6. bis 6.11. ein über der in § 12 Abs.6 lit c AlVG iVm § 5 Abs.2 lit c ASVG genannten Grenze liegen...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.02.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
331.116 Beschäftigung, geringfügige
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit ist durch die Anzahl der Monate zu teilen, während deren die selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde. Hat ein Selbständiger z.B. im Zeitraum vom 14.6. bis 6.11. ein über der in § 12 Abs.6 lit c AlVG iVm § 5 Abs.2 lit c ASVG genannten Grenze liegendes Monatseinkommen erzielt, gilt er nicht als arbeitslos.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog