KollV Angestellte Baugewerbe und Bauindustrie - Ausnahme von Biennalvorrückungen : OGH 9 Ob A 357/98k v.17.3.1999

Die Annahme einer konkludenten Erklärung in einer bestimmten Richtung scheidet dann aus, wenn das Verhalten des AG mehrere Deutungen zulässt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (34 (1999) Nr.6)
VerfasserIn: Tomandl, Theodor
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.11.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.22 Lohnsystem
65.012.45 Unternehmensinformation
331.116 Kollektivvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Bestandshinweis

Der vorliegende Titel ist in den folgenden Bestand integriert:
Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (34 (1999) Nr.6)