Zur Zulässigkeit von "wilden" Betriebsversammlungen : Gleichzeitig eine Erwiderung zu Wolf, Die subsidiäre Einberufung von Betriebsversammlungen

Das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) ist von wünschenswerter Prägnanz und Einfachheit. Zur Einberufung von Betriebsversammlungen ist - so es einen gibt - ausschliesslich der Betriebsrat befugt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (10 (1999) Nr.12)
VerfasserIn: Obereder, Alois
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.12.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.152 Betriebsrat
331.15 Arbeitsverfassung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.152 Betriebsrat Dokument Nr. A-958766 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage