Nachschieben von Austrittsgründen bei Gesundheitsgefährdung : OGH 8 Ob A 90/99i v.11.11.1999

So wie es bei der Entlassung zulässig ist, Entlassungsgründe nachzuschieben, ist es auch zulässig, einen Austrittsgrund nachzuschieben. Da der Arbeitnehmer in der Austrittserklärung einen Grund nicht nennen muss und überdies weitere Austrittsgründe nachschieben kann, kommt im vorliegenden Fall dem U...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.01.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Austritt: Arbeit
351.77 Gesundheitsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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