Gleichbehandlung von Mann und Frau : EuGH C-187/98 v.28.10.1999

Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 119 EG-Vertrag verstossen, dass sie nicht rückwirkend ab dem Inkrafttreten dieser Gemeinschaftsvorschriften in Griechenland Regelungen aufgehoben hat, die in Bezug auf Arbeitnehmern gewährte Familien- oder Verheiratetenzulag...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (7 (1999) Nr.12 S.223-226)
Ort / Verlag / Datum:01.12.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:362.174 Familienbeihilfe
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
301.172 Diskriminierung
368.43 Pensionsversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
Griechenland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 119 EG-Vertrag verstossen, dass sie nicht rückwirkend ab dem Inkrafttreten dieser Gemeinschaftsvorschriften in Griechenland Regelungen aufgehoben hat, die in Bezug auf Arbeitnehmern gewährte Familien- oder Verheiratetenzulagen, die bei der Festsetzung der Höhe der rentenfähigen Bezüge berücksichtigt werden, für verheiratete weibliche Arbeitnehmer bestimmte Voraussetzungen aufstellen, die für verheiratete männliche Arbeitnehmer nicht gelten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog