Halbe Abfertigung berechtigt : EuGH-Entscheid bestätigt österreichische Regelung

Einer Arbeitnehmerin, die nach der Geburt zweier Kinder ihr Arbeitsverhältnis beendet weil keine anderweitigen Betreuungsmöglichkeiten bestehe, kündigt nicht aus einem "wichtigen Grund", daher steht ihr auch nicht die volle Abfertigung zu. Dieses Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH)...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wiener Zeitung
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.09.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Einer Arbeitnehmerin, die nach der Geburt zweier Kinder ihr Arbeitsverhältnis beendet weil keine anderweitigen Betreuungsmöglichkeiten bestehe, kündigt nicht aus einem "wichtigen Grund", daher steht ihr auch nicht die volle Abfertigung zu. Dieses Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zum österreichischen Angestelltengesetz wurde am Dienstag veröffentlicht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog