Makler: Pflicht zu mehr Service : OGH-Urteil: Provisionsminderung wegen Pflichtverstoss, auch wenn der Konsument nicht geschädigt wurde

Der Makler hatte verabsäumt, eine schriftliche Kostenübersicht zu übergeben sowie die künftige Mieterin und Gastwirtin auf das Fehlen einer für das Lokal notwendigen Betriebsanlagengenehmigung hinzuweisen / Der blosse Verstoss gegen die Maklerpflichten genügt, um einen Provisionsanspruch zu mindern....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kurier
VerfasserIn: Gartner, Herbert
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.01.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.778.56 Wohnungsvermittlung
347.45 Konsumentenschutz
347.991 Gerichtshof, Oberster
340.134 Gesetzgebung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.778.56 Wohnungsvermittlung Dokument Nr. A-958058 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage