Abfertigung bei Selbstkündigung fixiert : Als "Rucksack" sollen die Abfertigungsansprüche mitgenommen und als Zusatzpension ausbezahlt werden
Der Abfertigungsanspruch wächst linear auf das Höchstausmass von einem Jahresgehalt nach 25 Dienstjahren / Der Vorteil: Nach 25 Arbeitsjahren entfällt die Beitragspflicht, was ältere Arbeitnehmer billiger macht.
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Veröffentlicht in: | Die Presse |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 18.01.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
331.13 Kündigung: Arbeit 329F ÖVP: ÖAAB 329F SPÖ 331.811 Saisonarbeit 331.114 Arbeitnehmer, ältere |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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