Nachprüfung von Vergabeentscheidungen : EuGH C-81/98 v.28.10.1999 (Alcatel Austria)
Art.2 lit. a und b Richtlinie 89/665/EWG ist nicht dahin auszulegen, dass die für die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge zuständigen Nachprüfungsinstanzen der Mitgliedstaaten ungeachtet des Fehlens einer Zuschlagsentscheidung, deren Aufhebung im Rahmen einer Nachprüfung beantragt werden kön...
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Veröffentlicht in: | Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (10 (1999) Nr.24 S.759-763)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 24.12.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.712 Auftrag, öffentlicher
338.45:621.3 Elektroindustrie 351.712.028 Auftrag, öffentlicher: Ausschreibung 34.03 Rechtsschutz 34.028 Verfahrensrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
Österreich |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Art.2 lit. a und b Richtlinie 89/665/EWG ist nicht dahin auszulegen, dass die für die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge zuständigen Nachprüfungsinstanzen der Mitgliedstaaten ungeachtet des Fehlens einer Zuschlagsentscheidung, deren Aufhebung im Rahmen einer Nachprüfung beantragt werden könnte, zur Nachprüfung unter den in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen befugt sind. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |