Eintritt eines anderen Pensionsversicherungsträgers im Leistungsverfahren

Grund für die nachstehenden Überlegungen ist ein Fall, bei dem ein Versicherter bei der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten (PVAng) einen Antrag auf Berufsunfähigkeitspension einbrachte, welcher abgewiesen wurde. Er klagte daraufhin beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht (ASG) auf Zue...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (49 (1999) Nr.6)
VerfasserIn: Schwarz, Barbara
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.12.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV)
368-03 Berufsunfähigkeit
34.028 Verfahrensrecht
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Grund für die nachstehenden Überlegungen ist ein Fall, bei dem ein Versicherter bei der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten (PVAng) einen Antrag auf Berufsunfähigkeitspension einbrachte, welcher abgewiesen wurde. Er klagte daraufhin beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht (ASG) auf Zuerkennung dieser Pension. Im sozialgerichtlichen Verfahren war der Berufsschutz für den klagenden Pensionswerber (Kl) strittig, denn nur eine Verlegung des Stichtages auf einen Zeitpunkt drei Monate später würde zum Ergebnis führen, dass eine Tätigkeit die letzten 15 Jahre überwiegend ausgeübt worden wäre / Die zum neuen Stichtag zuständige Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter (PVArb), die zum Eintritt in das Verfahren aufgefordert wurde, verweigerte dies mangels eines an sie gerichteten Antrages.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog