Manchmal Abfertigung auch bei einer "Selbstkündigung" : OGH 9 ObA 113/99d / OGH-Urteil: Wegen Gesundheitsproblemen hätte Chef Ersatzarbeitsplatz anbieten müssen

Wörtlich heisst es in der Entscheidung: "Liegt eine Arbeitsunfähigkeit oder Gesundheitsgefährdung des Arbeitnehmers vor, ist ein Austrittsgrund im Sinne des § 82a lit a GewO 1859 gegeben. Der Arbeitnehmer kann sich dann jederzeit - also auch wenn er sich im Krankenstand befindet - zur Rechtfert...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kurier
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.01.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
331.13 Austritt: Arbeit
368-013 Arbeitsunfähigkeit
061.1:331 AK
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wörtlich heisst es in der Entscheidung: "Liegt eine Arbeitsunfähigkeit oder Gesundheitsgefährdung des Arbeitnehmers vor, ist ein Austrittsgrund im Sinne des § 82a lit a GewO 1859 gegeben. Der Arbeitnehmer kann sich dann jederzeit - also auch wenn er sich im Krankenstand befindet - zur Rechtfertigung der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses darauf berufen".
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog