Pensionskasse und arbeitsrechtliches Diskriminierungsverbot : BAG 3 AZR 631/97 v.23.3.1999

Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts ruft den Europäischen Gerichtshof zur Auslegung des Art.119 EG zur Entscheidung folgender Frage an: Muss Art.119 EG dahin ausgelegt werden, dass Pensionkassen als Arbeitgeber anzusehen sind und Gleichbehandlung von Mann und Frau bei Leistungen der betriebli...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (54 (1999) Nr.47 S.2462-2464)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 25.11.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.171 Pensionskasse
396.1 Frau: Gleichberechtigung
301.172 Diskriminierung
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
EU
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts ruft den Europäischen Gerichtshof zur Auslegung des Art.119 EG zur Entscheidung folgender Frage an: Muss Art.119 EG dahin ausgelegt werden, dass Pensionkassen als Arbeitgeber anzusehen sind und Gleichbehandlung von Mann und Frau bei Leistungen der betrieblichen Altersversorgung schulden, obwohl den benachteiligten Arbeitnehmern gegenüber ihren unmittelbaren Versorgungsschuldnern, den Arbeitgebern als Parteien der Arbeitsverträge, ein insolvenzgeschützter, die Diskriminierung ausschliessender Anspruch zusteht?
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog