Die Haftung des Informationsleiters bei Pyramidenspielen

Der OGH hat in seiner jüngsten Judikatur klargelegt, dass die Tätigkeit des Informationsleiters im Rahmen eines Pyramidenspiels in zivilrechtlicher Hinsicht der eines Anlagevermittlers entspricht. Die Haftung des Anlagevermittlers (Informationsleiters) ist somit immer dann gegeben, wenn es der Anlag...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr. Anwaltsblatt (61 (1999) Nr.11 S.679-684)
VerfasserIn: Battlogg, Michael
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.11.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:794.9 Glücksspiel
347.56 Haftpflicht, berufliche
001.9 Information
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der OGH hat in seiner jüngsten Judikatur klargelegt, dass die Tätigkeit des Informationsleiters im Rahmen eines Pyramidenspiels in zivilrechtlicher Hinsicht der eines Anlagevermittlers entspricht. Die Haftung des Anlagevermittlers (Informationsleiters) ist somit immer dann gegeben, wenn es der Anlagevermittler unterlassen hat, sich über die Risikoträchtigkeit der von ihm vermittelten Beteiligung zu informieren und trotzdem im besonderen Ausmass persönliches Vertrauen in Anspruch nimmt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog