Verfassungswidrigkeit der Auskunftspflicht betreffend an bestimmten Arbeitsstellen angetroffene Ausländer : VfGH G 249/98, G 253/98, G 255/98 u.a. v.6.10.1999

(AuslBG § 26 Abs.4, § 28 Abs.1 Z.2 lit f, B-VG Art.90 Abs.2) / Die unter Strafsanktion stehende Auskunftspflicht hinsichtlich der Identität von an bestimmten Arbeitsstellen bzw. in dem Arbeitgeber zuzurechnenden Fahrzeugen angetroffenen, vermutlich ausländischen Arbeitnehmern verstösst gegen das Ver...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 30.11.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.62 Ausländerbeschäftigung
65.012.45 Unternehmensinformation
342.562 Gesetz: Verfassungsmässigkeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:(AuslBG § 26 Abs.4, § 28 Abs.1 Z.2 lit f, B-VG Art.90 Abs.2) / Die unter Strafsanktion stehende Auskunftspflicht hinsichtlich der Identität von an bestimmten Arbeitsstellen bzw. in dem Arbeitgeber zuzurechnenden Fahrzeugen angetroffenen, vermutlich ausländischen Arbeitnehmern verstösst gegen das Verbot des Zwanges zur Selbstbezichtigung; § 26 Abs.4 AuslBG und § 28 Abs.1 Z.2 lit f AuslBG werden daher mit 25.11.1999 als verfassungswidrig aufgehoben / Die Strafbestimmungen wegen Verweigerung der allgemeinen Auskunft über im Betrieb beschäftigte Ausländer (§ 28 Abs.1 Z.2 lit c AuslBG iVm § 26 Abs.1 AuslBG) sowie die dafür vorgesehenen Mindeststrafen sind hingegen verfassungsrechtlich zulässig.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog