Versandhäuser: ausgeschwindelt : "Gewinne" können eingeklagt werden - kein Anlass zu verfrühtem Jubel
"Ein gewonnener Prozess bedeutet noch lange nicht, dass auch der erhoffte Geldsegen eintrifft".
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Veröffentlicht in: | Vorarlberger Nachrichten |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 27.11.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 381.512 Versandhandel
347.776 Wettbewerb, unlauterer 347.45 Konsumentenschutz 061.1:331 AK: Vorarlberg |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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