Versandhäuser: ausgeschwindelt : "Gewinne" können eingeklagt werden - kein Anlass zu verfrühtem Jubel

"Ein gewonnener Prozess bedeutet noch lange nicht, dass auch der erhoffte Geldsegen eintrifft".

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Vorarlberger Nachrichten
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 27.11.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:381.512 Versandhandel
347.776 Wettbewerb, unlauterer
347.45 Konsumentenschutz
061.1:331 AK: Vorarlberg
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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