Haftung als Realschuldner : OGH 4 Ob 111/98x v.26.5.1998

Haben die Vertragsparteien in der Darlehenspromesse ausdrücklich vereinbart, dass die Ehegattin lediglich als Realschuldnerin haften solle, wurde das Darlehen in der Folge dem Girokonto des Ehemannes zugezählt und hat sich die Gattin sodann im Prozess zu ihren Gunsten auf eine Stundungsvereinbarung...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Finanznachrichten (76 (1999) Nr.44)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.11.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.27 Hypothek
336.77 Kredit
347.627 Ehescheidung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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