Haftung als Realschuldner : OGH 4 Ob 111/98x v.26.5.1998
Haben die Vertragsparteien in der Darlehenspromesse ausdrücklich vereinbart, dass die Ehegattin lediglich als Realschuldnerin haften solle, wurde das Darlehen in der Folge dem Girokonto des Ehemannes zugezählt und hat sich die Gattin sodann im Prozess zu ihren Gunsten auf eine Stundungsvereinbarung...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Finanznachrichten (76 (1999) Nr.44)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 04.11.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.27 Hypothek
336.77 Kredit 347.627 Ehescheidung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Ablageschlagwort: 347.27 Hypothek | Dokument Nr. A-956484 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |