Verwendung von umgangsprachlichen Schimpfwörtern : ASG Wien 29 Cga 148/98s v.21.1.1999, rk

Die festgestellte, zweifellos grob ungehörige Äusserung des Arbeitnehmers war aber im konkreten Fall hinsichtlich des inkriminierten Schimpfwortes überhaupt nicht in beleidigender Absicht gegen den Arbeitgeber oder Arbeitskollegen gerichtet. Er hat damit nu seine Ablehnung, zur Schadenersatzzahlung...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.11.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.632 Ehrenbeleidigung
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die festgestellte, zweifellos grob ungehörige Äusserung des Arbeitnehmers war aber im konkreten Fall hinsichtlich des inkriminierten Schimpfwortes überhaupt nicht in beleidigender Absicht gegen den Arbeitgeber oder Arbeitskollegen gerichtet. Er hat damit nu seine Ablehnung, zur Schadenersatzzahlung herangezogen zu werden, besonderen Nachdruck verliehen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog