Arbeitszeiten von Lenkern : OLG Wien 8 Ra 139/99s v.6.10.1999

Eine dienstvertragliche Vereinbarung dahingehend, es sollte nur die Zeit als Arbeitszeit gelten, die vom Kunden bestätigt wird, ist jedenfalls rechtswidrig und unwirksam.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (53 (1999) Nr.5072)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 27.10.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.76 Kraftfahrer
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit Dokument Nr. A-955483 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage