Arbeitszeiten von Lenkern : OLG Wien 8 Ra 139/99s v.6.10.1999
Eine dienstvertragliche Vereinbarung dahingehend, es sollte nur die Zeit als Arbeitszeit gelten, die vom Kunden bestätigt wird, ist jedenfalls rechtswidrig und unwirksam.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (53 (1999) Nr.5072)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 27.10.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
331.76 Kraftfahrer 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Eine dienstvertragliche Vereinbarung dahingehend, es sollte nur die Zeit als Arbeitszeit gelten, die vom Kunden bestätigt wird, ist jedenfalls rechtswidrig und unwirksam. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |