Arbeitszeiten von Lenkern : OLG Wien 8 Ra 139/99s v.6.10.1999

Eine dienstvertragliche Vereinbarung dahingehend, es sollte nur die Zeit als Arbeitszeit gelten, die vom Kunden bestätigt wird, ist jedenfalls rechtswidrig und unwirksam.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (53 (1999) Nr.5072)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 27.10.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.76 Kraftfahrer
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine dienstvertragliche Vereinbarung dahingehend, es sollte nur die Zeit als Arbeitszeit gelten, die vom Kunden bestätigt wird, ist jedenfalls rechtswidrig und unwirksam.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog