Ersatzruhe und Verfall : OGH 8 Ob A 220/98f v.26.8.1999

Aus dem Erholungszweck der Ruhe- bzw. Ersatzruhezeit abzuleiten, dass derartige Zeiten nicht gehortet werden sollen, weshalb die nicht rechtzeitige Konsumation zu einem Verfallen des Ruheanspruchs führen kann / An diesem Grundsatz ist insoweit festzuhalten, als das Zustandekommen einer nach § 6 Abs...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (53 (1999) Nr.5072)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 27.10.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.813 Sonn-und Feiertagsarbeit
347.439 Verjährung
331.116 Kollektivvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit Dokument Nr. A-955481 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage