Ersatzruhe und Verfall : OGH 8 Ob A 220/98f v.26.8.1999
Aus dem Erholungszweck der Ruhe- bzw. Ersatzruhezeit abzuleiten, dass derartige Zeiten nicht gehortet werden sollen, weshalb die nicht rechtzeitige Konsumation zu einem Verfallen des Ruheanspruchs führen kann / An diesem Grundsatz ist insoweit festzuhalten, als das Zustandekommen einer nach § 6 Abs...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (53 (1999) Nr.5072)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 27.10.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
331.813 Sonn-und Feiertagsarbeit 347.439 Verjährung 331.116 Kollektivvertrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Aus dem Erholungszweck der Ruhe- bzw. Ersatzruhezeit abzuleiten, dass derartige Zeiten nicht gehortet werden sollen, weshalb die nicht rechtzeitige Konsumation zu einem Verfallen des Ruheanspruchs führen kann / An diesem Grundsatz ist insoweit festzuhalten, als das Zustandekommen einer nach § 6 Abs 5 ARG zulässigen Vereinbarung oder die an sich mögliche Inanspruchnahme der Ersatzruhe zum vereinbarten oder gesetzlichen Zeitpunkt am Verhalten des Arbeitnehmers scheitert . Mit § 1486 ABGB wurde durch die 3.Teilnovelle zum ABGB für Forderungen aus Geschäften des täglichen Lebens eine kurze (3-jährige) Verjährungsfrist eingeführt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |