Kein nationaler Alleingang beim Farbstoff E 124 : Antoine Kortas, EuGH vom 1.Juni 1999, C-319/97
Wenn die Kommission auf eine Mitteilung eines Mitgliedstaates nach Art.95 Abs.4 bis 9 EG (früher Art.100a Abs.4 EGV) hin untätig bleibt, ändert das nichts an der unmittelbaren Wirkung einer Richtlinie, deren Umsetzungsfrist abgelaufen ist / Mit der entsprechenden Mitteilung wurde die Bestätigung nat...
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Veröffentlicht in: | European Law Reporter ZS ((1999) Nr.8)
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Ort / Verlag / Datum: | Luxemburg, 01.08.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 341.018 Gemeinschaftsrecht, Europäisches
340.132 Rechtsangleichung 341.176 Kommission der EU 340.148 Recht, nationales 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wenn die Kommission auf eine Mitteilung eines Mitgliedstaates nach Art.95 Abs.4 bis 9 EG (früher Art.100a Abs.4 EGV) hin untätig bleibt, ändert das nichts an der unmittelbaren Wirkung einer Richtlinie, deren Umsetzungsfrist abgelaufen ist / Mit der entsprechenden Mitteilung wurde die Bestätigung nationaler Vorschriften beantragt, die von der Richtlinie abweichen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |