Bestätigung der Polypropylen-Entscheidung durch den Gerichtshof : EuGH C-199/92 P v.8.7.1999 - Hüls/ Kommission

Der Begriff der abgestimmten Verhaltensweisen setzt zwar ein Marktverhalten der beteiligten Unternehmen voraus, verlangt aber nicht notwendigerweise, dass dieses Verhalten sich konkret in einer Einschränkung, Verhinderung oder Verfälschung des Wettbewerbs auswirkt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wirtschaft und Wettbewerb (49 (1999) Nr.9)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.09.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.733 Kartellrecht
338.45:66 Industrie, chemische
338.8 Kartell
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
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