Kündigungsentschädigung bei Austritt nach Konkurseröffnung : OGH 8 Ob S 222/98z v.11.2.1999
Auch wenn ein Arbeitnehmer nach Konkurseröffnung wegen Vorenthaltung des Entgelts gerechtfertigt vorzeitig austritt, bleibt sein Anspruch auf Kündigungsentschädigung insoweit begrenzt, als vertraglich anerkannte Vordienstzeiten zur Berechnung der fiktiven Kündigungsfrist nur entsprechend Par.3 Abs 3...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (53 (1999) Nr.5065)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.10.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Austritt: Arbeit
347.736 Konkurs 331.135 Kündigungsschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Auch wenn ein Arbeitnehmer nach Konkurseröffnung wegen Vorenthaltung des Entgelts gerechtfertigt vorzeitig austritt, bleibt sein Anspruch auf Kündigungsentschädigung insoweit begrenzt, als vertraglich anerkannte Vordienstzeiten zur Berechnung der fiktiven Kündigungsfrist nur entsprechend Par.3 Abs 3 IESG zu berücksichtigen sind. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |