Kündigungsentschädigung bei Austritt nach Konkurseröffnung : OGH 8 Ob S 222/98z v.11.2.1999

Auch wenn ein Arbeitnehmer nach Konkurseröffnung wegen Vorenthaltung des Entgelts gerechtfertigt vorzeitig austritt, bleibt sein Anspruch auf Kündigungsentschädigung insoweit begrenzt, als vertraglich anerkannte Vordienstzeiten zur Berechnung der fiktiven Kündigungsfrist nur entsprechend Par.3 Abs 3...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (53 (1999) Nr.5065)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.10.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Austritt: Arbeit
347.736 Konkurs
331.135 Kündigungsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Auch wenn ein Arbeitnehmer nach Konkurseröffnung wegen Vorenthaltung des Entgelts gerechtfertigt vorzeitig austritt, bleibt sein Anspruch auf Kündigungsentschädigung insoweit begrenzt, als vertraglich anerkannte Vordienstzeiten zur Berechnung der fiktiven Kündigungsfrist nur entsprechend Par.3 Abs 3 IESG zu berücksichtigen sind.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog