Zweitwohnsitze in Tirol : Klaus Konle / Österreich / EuGH vom 1.Juni 1999, C-302/97
Art.56 EG (früher Art.73b EGV) und Art.70 der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge stehen einer Regelung über den Erwerb von Grundstücken im Tiroler Grun...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | European Law Reporter ZS ((1999) Nr.8)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Schweiz, 01.08.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.235 Grundverkehrsrecht
341.018 Gemeinschaftsrecht, Europäisches 340.148 Recht, nationales 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
Österreich |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Art.56 EG (früher Art.73b EGV) und Art.70 der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge stehen einer Regelung über den Erwerb von Grundstücken im Tiroler Grundverkehrsgesetzes von 1993 nicht entgegen, wenn diese als Teil der am 1.Januar 1995 bestehenden innerstaatlichen Rechtsordnung der Republik Österreich anzusehen ist / Die Regelungen des revidierten Tiroler Grundverkehrsgesetzes von 1996 sind mit dem Gemeinschaftsrecht nicht zu vereinbaren. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |