Rückverrechnung von Sonderzahlungen bei Fehlen einer Rückverrechnungsregel im Kollektivvertrag : OGH 8 Ob A 221/99d v.12.8.199

Aus der unmissverständlichen Anordnung des Kollektivvertrages, dass die Sonderzahlung in "Rumpfjahren" nur aliquot gebührt, muss für den Arbeitnehmer klar sein, dass ihm der während des Jahres bei Fälligkeit für das gesamte Jahr gezahlte Betrag in vollem Umfang unter der entsprechenden Zwe...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.09.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.225 Sonderzahlung
331.116 Kollektivvertrag
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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